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This page is available in German only. The German version below is the
binding one; an English translation will follow. If anything is unclear,
write to info@sportscompass.de and we will
explain it in English.
Für die persönliche Nutzung von ClubCompass und TeamCompass durch Einzelpersonen.
Stand: 21. Oktober 2026
Gilt für die persönliche Nutzung der SportsCompass-Anwendungen (ClubCompass, TeamCompass) durch von einem Verein eingeladene Nutzer:innen. Unberührt bleibt der gesonderte Lizenzvertrag zwischen SportsCompass und dem Verein (Ebene A).
Kommt durch Annahme einer Einladung und Bestätigung dieser AGB zustande; kein offenes Sign-up.
Für Spieler:innen zwischen 7 und 17 Jahren (beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 106 BGB) ist für den Vertragsschluss über diese Nutzungsbedingungen die vorherige Einwilligung der gesetzlichen Vertreter:innen erforderlich (§§ 107, 108 BGB), da die Nutzung nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist. Für unter 16-Jährige ist zusätzlich die gesonderte datenschutzrechtliche Einwilligung nach Art. 8 DSGVO erforderlich (Abschnitt 4.3). Beide Einwilligungen werden im selben Schritt eingeholt (Abschnitt 3.2). Erziehungsberechtigte können den Account ihres Kindes jederzeit sperren lassen.
Zugangsdaten vertraulich behandeln, keine fremden Konten nutzen, keine rechtswidrigen Inhalte einstellen (insb. keine Beleidigung, Verleumdung, keine Rechtsverletzung Dritter), Rechte Dritter wahren. Hinweis: konkrete Formulierung abhängig von tatsächlich freigeschalteten Kommunikationsfunktionen je Mandant — vor Launch mit Produkt abgleichen.
Für Inhalte, die Nutzer:innen auf Pinnwänden, im Chat oder vergleichbaren Funktionen einstellen, sind diese selbst inhaltlich verantwortlich. SportsCompass nimmt keine Vorabprüfung vor, entfernt aber nach Kenntniserlangung von rechtswidrigen Inhalten diese unverzüglich und stellt eine Melde-Funktion bereit.
SportsCompass ist bemüht, die Plattform mit hoher Verfügbarkeit bereitzustellen; ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht nicht. Wartungsfenster werden, soweit zumutbar, mit angemessenem Vorlauf angekündigt. §8 (Haftung) bleibt unberührt.
Der Vertrag endet automatisch mit Beendigung der Mitgliedschaft/Zugehörigkeit zum Verein bzw. zur Mannschaft; der Verein teilt SportsCompass den Austritt mit. SportsCompass kann den Vertrag aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) fristlos kündigen bzw. sperren, insbesondere bei erheblichem oder wiederholtem Verstoß gegen §4/§5; außer bei schwerwiegenden Verstößen erfolgt zuvor eine Abmahnung. Nutzer:innen können ihr Konto jederzeit mit 14 Tagen Frist zum Monatsende selbst kündigen und Datenlöschung nach Maßgabe der Datenschutzerklärung verlangen.
SportsCompass haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie — auch bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt — für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Im Übrigen haftet SportsCompass bei einfacher Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Eine etwaige Übernahme eines Garantieversprechens bleibt hiervon unberührt.
Da zwischen SportsCompass und der einzelnen Nutzer:in kein entgeltlicher Vertrag besteht (die Lizenzgebühr trägt der Verein, nicht die einzelne Person), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Das ordentliche Kündigungsrecht nach §7 bleibt unberührt.
Änderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt und werden nur wirksam, wenn die Nutzer:in ausdrücklich zustimmt (z. B. erneute Bestätigung beim nächsten Login); bloßes Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Bei Widerspruch gelten die bisherigen Bedingungen fort, bis der Vertrag endet; SportsCompass kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens ordentlich kündigen.
Die Datenschutzerklärung (Band 3) ist ergänzender bzw. vorrangiger Bestandteil hinsichtlich der Datenverarbeitung.
Anwendbares Recht: deutsches Recht. Für Nutzer:innen als Verbraucher:innen (Trainer, Spieler, Eltern) gilt der gesetzliche Gerichtsstand; eine Gerichtsstandsvereinbarung zugunsten Hamburgs ist diesen gegenüber nach § 38 ZPO unwirksam und wird daher nicht getroffen. Für den B2B-Lizenzvertrag mit dem Verein (Ebene A) wird, soweit der Verein Kaufmann i. S. d. HGB ist, Hamburg als Gerichtsstand vereinbart; ansonsten gilt auch dort der gesetzliche Gerichtsstand am Sitz der SportsCompass UG (haftungsbeschränkt), Weidenallee 27, 20357 Hamburg. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.